Wir stellen euch hier uns bekannte Hilfsprogramme auf Landesebenen zusammen. Unser Ziel bleibt weiterhin, ein bundesweites Programm zur Soforthilfe umzusetzen.
Darüber hinaus gibt es momentan die Härtefallfonds der Studierendenwerke und Studierendenvertretungen vor Ort, welche konsultiert werden können, die aber nicht ausreichend gedeckt sind, um alle Betroffenen zu erreichen.
bundesweites Programm
Beim BAföG – Bezug gibt es Erleichterungen für Studierende, welche in „systemrelevanten“ Bereichen arbeiten. Deren Zuverdienst wird vorübergehend nicht auf die Einkommensgrenze des BAföG angerechnet. Weitere administrative Regelungen finden sich hier.
landesweite Programme
Baden-Württemberg
aktuell kein Programm
Berlin
Es kann eine Soforthilfe von 500 € bei den Studierendenwerken beantragt werden.
Die Anträge werden chronologisch nach Eingang abgearbeitet. Das Antragsformular kann unter www.stw.berlin/notfonds heruntergeladen werden.
Das den Studierendenwerken dafür zur Verfügung gestellte Geld ist bereits aufgebraucht.
Bremen
aktuell kein Programm
Hessen
aktuell kein Programm
Niedersachsen
aktuell kein landesweites Programm
Das Studierendenwerk Göttingen stellt aus Eigenmitteln unter Nachweis eines Einkommenswegfalls bis zu 500 € Soforthilfe pro Person bereit. Infos auf der Internetseite des Studierendenwerks
Rheinland-Pfalz
aktuell kein Programm
Sachsen
aktuell kein Programm
Schleswig-Holstein
Die Darlehensfonds des Studentenwerks wurden um 100.000 € aufgestockt. Die Vergaberichtlinien haben sich jedoch bisher nicht geändert. Es wird weiterhin eine Bürgin oder ein Bürge benötigt.
Bayern
aktuell kein landesweites Programm
Die HMT München hat Nothilfefonds
Brandenburg
aktuell kein Programm
Hamburg
Zinsloses Darlehen in Höhe von 400 Euro zunächst für einen Monat, verlängerbar auf drei Monate beantragbar beim Studierendenwerk
Mecklenburg-Vorpommern
aktuell kein Programm
Nordrhein-Westfalen
aktuell kein Programm
Saarland
aktuell kein Programm
Sachsen-Anhalt
aktuell kein Programm
Thüringen
Das zinslose Sozialdarlehen in Höhe von maximal 800 Euro wird über die Studierendenwerke an bedürftige Studierende vergeben und kann innerhalb eines Jahres in Raten zurückgezahlt werden.